Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier auf. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig CO2 Emissionen bzw. der Energieverbrauch reduziert werden können. Die Konzepte bilden eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete quartiersbezogene Investitionsplanung. Ein Quartier besteht aus mehreren flächenmäßig zusammenhängenden privaten und/oder öffentlichen Gebäuden einschließlich öffentlicher Infrastruktur. Das Quartier entspricht einem Gebiet unterhalb der Stadtteilgröße.
Die Zuschüsse werden aus Mitteln des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ des Bundes zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe.
Die Antragsteller sind berechtigt, Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und die Übernahme von Kosten für Sanierungsmanager an privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kommune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen.
Besonderer Schwerpunkt bei der Erstellung von Quartierskonzepten liegt bei uns in der Umsetzbarkeit der Konzepte. Diese sollten sowohl technisch als auch wirtschaftlich umsetzbar sein. So bilden die durch uns aufgestellten Konzepte in der Regel die Basis für weiterführende Planungen in den untersuchten Quartieren.
Die Erstellung von Quartierskonzepten wird von der KfW bei Vorliegen der entsprechenden Voraussettzung mit 65% gefördert.
Weiterführende Informationen sind bei der KfW erhältlich.